12. Allgemeines 12.1 Hinsichtlich der allgemeinen Grundsätze der Strafzumessung wird zunächst auf die grundsätzlich zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz (Ziff. V.1. ihrer Erwägungen, pag. 634 f.) verwiesen. Nach der konstanten Praxis der 2. Strafkammer werden die Täterkomponenten allerdings im Folgenden für jedes einzelne zu bestrafende Delikt separat bewertet und berücksichtigt. 12.2 Der Beschuldigte wurde zuletzt mit Strafbefehl STA.2008.02941 vom 16. Dezember 2008