und das Grunddelikt zu verwirklichen. Der qualifizierte Tatbestand von Art. 189 Abs. 3 StGB ist nicht erfüllt. 11.2.5 Fazit Der Beschuldigte ist der mehrfachen „einfachen“ sexuellen Nötigung, begangen am 11. Januar 2009 in R.________ zum Nachteil der Privatklägerin, schuldig zu sprechen. 40 IV. Strafzumessung