38 Der Beschuldigte hat sich zusammengefasst der zweifachen sexuellen Nötigung schuldig gemacht. 11.2.4 Qualifizierte Begehung (Grausames Vorgehen, Art. 189 Abs. 3 StGB)? Der Beschuldigte ist in Bezug auf den Oralverkehr im Lager – nicht aber in Bezug auf die übrigen sexuellen Handlungen – der eventuell qualifizierten Tatbegehung i.S. von Art. 189 Abs. 3 StGB angeklagt.