35 im Getränkelager eine eigene Tateinheit darstelle, für welche ein separater Schuldspruch wegen ("einfacher") sexueller Nötigung zu ergehen habe. 10.3 Privatklägerschaft Fürsprecherin Z.________ brachte in ihrem Parteivortrag namens der Privatklägerin vor, nachdem der Beschuldigte eine Waffe verwendet habe, sei der qualifizierte Tatbestand der sexuellen Nötigung gemäss Art. 189 Abs. 3 StGB erfüllt. Dass der Privatklägerin das Messer während des Oralverkehrs womöglich nicht direkt an den Hals gehalten worden sei, spiele diesbezüglich keine Rolle.