_ stellte sich hingegen an der Berufungsverhandlung auf den Standpunkt, in rechtlicher Hinsicht sei der zweimalige Oralverkehr bei einem derartigen Messereinsatz klar als qualifizierte sexuelle Nötigung zu würdigen. Nach dem Oralverkehr im Lager habe es hingegen eine deutliche Unterbrechung im Handlungsablauf gegeben, weshalb das anschliessende Ausgreifen