Er zog seine Hose ein bisschen herunter und packte sein Glied aus. Die Privatklägerin nahm dieses in die Hände und in den Mund und befriedigte den Beschuldigten oral. Nach einer gewissen Weile packte der Beschuldigte seinen Penis wieder ein und verlangte von der Privatklägerin nochmals, sie solle sich auf den Boden legen, er wolle ihre Schamlippen sehen. Erneut weigerte sich die Privatklägerin dies zu tun, worauf der Beschuldigte sein Glied wieder auspackte und sie ihn ein zweites Mal oral befriedigen musste. Während des insgesamt etwa ein bis zwei Minuten dauernden Oralverkehrs hielt der Beschuldigte den Kopf der Privatklägerin zeitweise mit den Händen fest.