Als die Privatklägerin ihm ein weiteres Mal mitteilte, sie könne ihm nicht mehr geben, der Raub also weitgehend erfolglos verlaufen war, forderte der Beschuldigte die Privatklägerin plötzlich auf, sich auszuziehen und auf den Boden zu legen. Die Privatklägerin weigerte sich mit den Worten, dass wolle er sicher nicht, dies zu tun. Der Beschuldigte antwortete, aber ja, das wolle er. Dennoch weigerte sich die Privatklägerin weiterhin, der Forderung des Beschuldigten nachzukommen. Da verlangte der Beschuldigte von der Privatklägerin, dass sie ihm «eins blase». Er zog seine Hose ein bisschen herunter und packte sein Glied aus.