_ zu zweifeln, wonach der Beschuldigte ihm vom geplanten Raubüberfall berichtete und ihn als Mittäter anfragte. Für die Glaubhaftigkeit dieser Aussage spricht insbesondere, dass sich D.________ gleichzeitig im Zusammenhang mit dem Raubüberfall auf die Coop-Filiale massiv selbst belastete. 8.5.6 Zusammenfassende Beweiswürdigung und erstellter Sachverhalt Gestützt auf die soeben zitierten, glaubhaften Aussagen von D.________ geht die Kammer mit der Vorinstanz davon aus, dass der Beschuldigte den Raubüberfall auf den BP Tankstellenshop entgegen seinen Behauptungen im Voraus geplant hatte.