30 die Hose heruntergezogen habe. Schliesslich gab er an, er habe sogar noch zweioder dreimal Nein gesagt, sich also verbal gegen den Oralverkehr gewehrt, die Privatklägerin habe jedoch regelrecht darauf «bestanden», so dass er schliesslich gewissermassen nachgegeben habe. Diese Tendenz des Beschuldigten, die Initiative zum Oralverkehr über seine Einvernahmen hinweg mehr und mehr der Privatklägerin zuzuschreiben, gipfelte in der Aussage, eigentlich sei er das Opfer des sexuellen Übergriffs.