29 Seine Version der Geschichte ist dabei mit der Generalstaatsanwaltschaft zwar zugegebenermassen als originell zu bezeichnen, allerdings erscheint sie völlig wirklichkeitsfremd: Was zunächst den angeblichen nicht stattgefundenen Messereinsatz anbelangt, würde es – in den Worten der Vorinstanz – tatsächlich ein kriminalistisches Novum darstellen, dass jemand ohne Waffe oder Einsatz irgendwelcher anderen Nötigungsmittel einen Raubüberfall auf einen Tankstellenshop o.ä. verübt.