28 Staatsanwaltschaftliche Einvernahme vom 2. Juli 2015 Anlässlich der Schlusseinvernahme gab der Beschuldigte einleitend zu Protokoll, zum Überfall auf den Tankstellenshop habe er nichts zu ergänzen, da habe er die Wahrheit gesagt (pag. 319 Z. 20 ff.). Hingegen gestand er nun ein, gemeinsam mit D.________ und C.________ die Coop-Filiale in T.________ überfallen zu haben (pag. 319 Z. 21 ff.). Der Beschuldigte bestritt sodann ein weiteres Mal, beim Überfall auf die BP- Tankstelle ein Messer oder eine (andere) Waffe dabei gehabt zu haben (pag. 320 Z. 90, pag. 321 Z. 93 ff.).