311 Z. 37 ff.). Eine Waffe habe er zu 100% nicht dabei gehabt, das erzähle die Privatklägerin vielleicht wegen dem «Schock» (pag. 311 Z. 45 ff.). Zu den sexuellen Sachen habe sie ihn «verführt». Er selber wäre als Letzter darauf gekommen, bei einem Raubüberfall etwas Derartiges zu machen. Er sei in dem Augenblick «baff» gewesen. Sie habe «es» sogar zweimal zu ihm gesagt (pag. 311 f. Z. 53 ff.). Er habe sich verführen lassen. Sie habe dies nur wegen der DNA gemacht (pag. 312 Z. 65 f.). Er sei so dumm gewesen und darauf herein gefallen (pag. 316 Z. 262 ff.).