300 Z. 109). Er sei raus gegangen und habe dort das Auto stehen sehen. Er habe die Verkäuferin gefragt, ob das ihr Auto sei und wo sich der Schlüssel befinde. Sie habe gesagt, auf dem Tisch, und er habe den Schlüssel behändigt (pag. 302 Z. 220 ff.). Auf entsprechende Frage verneinte der Beschuldigte, eine Waffe dabei gehabt zu haben (pag. 300 Z. 155). Er habe noch nie in seinem Leben eine Waffe bei sich gehabt, schon nur weil er diese vielleicht im Rahmen einer Schlägerei benutzen würde (pag. 301 Z. 160 ff.). Er brauche doch für einen Überfall auf eine Frau oder einen einzelnen Mann keine Waffe. Die Frau sei schon genügend eingeschüchtert gewesen (pag. 301 Z. 175 f.).