Er gab den Raubüberfall als solches sofort zu (pag. 298 Z. 46 ff.). Hingegen bestritt er auch auf wiederholte Frage, in der Zeit von Ende 2008 bis zu seiner Ausreise im Frühling 2009, vor oder nach dem Raubüberfall auf den Tankstellenshop, noch weitere strafbare Handlungen gemacht zu haben (pag. 299 Z. 68, pag. 303 Z. 283, pag. 304. Z. 310 f.). Bei Raubüberfall auf den Tankstellenshop sei er «vermutlich ein wenig angetrunken» gewesen (pag. 299 Z. 72). Er habe «klar etwas getrunken» gehabt (pag. 300 Z. 147). Es sei nicht geplant gewesen, sondern alles ganz spontan, vermutlich wie von selber, passiert, auch «wegen dem Alkoholrausch» (pag.