24 sehen vom Zeitablauf – auch durch die Befragungsweise (wiederholtes Nachhaken und entsprechendes Drängen nach Antworten) erklären. In Bezug auf den Einsatz des Messers gab die Privatklägerin bei der Staatsanwaltschaft zunächst zu Protokoll, der Beschuldigte habe dieses im Lager und vorne im Laden aus ca. 1m Entfernung mit der Spitze gegen ihre Brust gerichtet. Dabei sei es ihr nicht angekommen, aber sehr nahe gewesen. Insofern handelt es sich um eine mit den Erstaussagen durchaus in Einklang stehende Konkretisierung des Messereinsatzes in den Phasen 1 und 2 des Überfalls.