Neu sagte sie hingegen aus, er habe im Lager [nur] von ihr verlangt, stillzustehen und vor ihn auf den Boden zu knien. Angesichts des Umstands, dass sie sich aber auch gemäss ihren Erstaussagen eben tatsächlich nicht ausgezogen hatte – was sie erneut bestätigte – erscheint es durchaus möglich, dass sich die Privatklägerin mehr als sechs Jahre nach der Tat schlicht nicht mehr an diese Aufforderung des Beschuldigten erinnern konnte. Es spricht für