Die Privatklägerin beschrieb den Ablauf des Raubüberfalls auch sechseinhalb Jahre nach der Tat weitgehend gleich wie anlässlich ihrer Erstbefragung. Sie schilderte gleichbleibend nicht nur die erwähnten vier Phasen des Überfalls, sondern auch, dass es zu zweimaligem Oralverkehr im Lager (Phase 3) und zum Griff in die Hose mit Anfassen des Intimbereichs im zweiten Lager [= Getränkelager] (Phase 4) gekommen sei. Konstant sagte die Privatklägerin sodann insbesondere auch aus, der Beschuldigte habe ein Messer mit sich geführt und dieses auch eingesetzt. Die Verteidigung führt allerdings zu Recht an, dass es im Detail zu gewissen Abweichungen von den Erstaussagen kam: