Das «Blasen» habe geschätzt ein oder zwei Minuten gedauert, für sie eine gefühlte Ewigkeit. Der Beschuldigte habe dies ein erstes Mal verlangt, dann habe er ihren Kopf zurückgezogen. Dann habe er es noch ein zweites Mal verlangt. Der ganze Ablauf habe etwa diese ein oder zwei Minuten gedauert. Es sei alles am genau gleichen Ort passiert, sie hätten die Position nicht verändert (pag. 225 Z. 123 ff.). Der Beschuldigte habe seine Hose etwas heruntergezogen und sein Glied selber ausgepackt (pag. 226 Z. 131 ff.). Er sei nicht zum Orgasmus gekommen. Auf Frage gab die Privatklägerin an, sie denke, er habe aufgehört, damit es keine Spuren gebe.