Dort habe der Beschuldigte verlangt, dass sie still stehe und vor ihn auf den Boden knie. Dann habe er seine Hose geöffnet, worauf sie ihm gesagt habe: «Nein, das willst du sicher nicht». Er habe gesagt, er sei ein Fetischist, sein Geschlechtsteil ausgepackt und verlangt, dass sie ihn zweimal mit dem Mund befriedige. An dieser Stelle musste die Privatklägerin bei der Einvernahme weinen (pag. 224 Z. 64 ff.). Auf entsprechende Frage bestätigte die Privatklägerin, dass der Beschuldigte das Messer in der Hand gehabt habe, als sie auf den Knien gewesen sei. Er habe ihr das Messer rechts an den Hals gehalten.