223 Z. 49 ff.). Sie sei in den Laden vorausgegangen und er sei ihr gefolgt. Das Messer habe er immer in der Hand gehabt. Sie wisse, dass er es dann in der linken Hand gehabt habe, weil er sie die ganze Zeit in Schach gehalten habe (pag. 224 Z. 54 f.). Zuerst habe sie ihm ihre 20 Franken gegeben. Er habe mit der rechten Hand dann selber die Lose genommen, bis der Ständer umgefallen sei. Der Beschuldigte habe auch noch Zigaretten genommen und alles in seine Umhängetasche gepackt (pag. 224 Z. 59 f.). Danach habe er sie wieder in das Lager zurückgedrängt. Dort habe der Beschuldigte verlangt, dass sie still stehe und vor ihn auf den Boden knie.