20 Die Privatklägerin gab zu Protokoll, als sie nach Ladenschluss zur Tür habe hinausgehen wollen, sei der am Boden kauernde Beschuldigte aufgestanden. Sie habe das Messer und die weisse Schnur gesehen und er habe sie wieder in das Lager, zurück gedrängt. Er habe nach Geld verlangt und sie habe ihm erklärt, dass der Tresor schon geschlossen sei und sie ihn nicht mehr öffnen könne. Dann habe sie ihm erklärt, dass sie ihm von ihrem eigenen Geld geben könne. Sie habe dem Beschuldigten auch gesagt, dass es im Laden vorne Lose und Zigaretten gebe. Sie seien dann zusammen nach vorne in den Laden gegangen.