Die Privatklägerin, die diesmal offenbar alleine und nicht ihn Begleitung ihres Ehemanns auf dem Polizeiposten erschienen war, musste gemäss Rapport bei ihren Schilderungen weinen (pag. 138 f.). Am 9. Juni 2015, also beinahe sechseinhalb Jahre nach dem Überfall, wurde die Privatklägerin schliesslich ein drittes Mal, nun staatsanwaltlich und parteiöffentlich einvernommen. An dieser Befragung war ihr Ehemann wieder anwesend.