Mit der Vorladung zur Befragung sei das Ganze nun wieder hochgekommen und sie könne seither nur noch schlecht schlafen. Die Entschuldigung des Beschuldigten empfinde sie als Frechheit und könne sie nicht annehmen. Das, was er ihr beim Raubüberfall angetan habe, sie mit einem Messer bedroht und zu sexuellen Handlungen gezwungen, könne sie ihm nicht verzeihen. Die Privatklägerin, die diesmal offenbar alleine und nicht ihn Begleitung ihres Ehemanns auf dem Polizeiposten erschienen war, musste gemäss Rapport bei ihren Schilderungen weinen (pag.