Er sei froh, dass es gut ausgegangen sei mit ihm und ihr – der Privatklägerin. Er hoffe, dass es ihr und ihrer Familie gut gehe und sie mit ihrem Mann und den Kindern glücklich sei. Dieser Brief war offenbar der Auslöser dafür, dass die Privatklägerin aufgebracht die Polizei aufsuchte und sich erkundigte, woher der Beschuldigte ihre Privatadresse kenne. Gemäss Rapport gab sie an, nach langer Zeit habe sie diesen Raubüberfall und was der Täter ihr sonst noch angetan habe endlich einigermassen vergessen resp. verdrängen können. Mit der Vorladung zur Befragung sei das Ganze nun wieder hochgekommen und sie könne seither nur noch schlecht schlafen.