Nachdem der Beschuldigte, der seit Januar 2009 untergetaucht war, am 25. Dezember 2014 bei der Einreise in die Schweiz hatte verhaftet werden können (pag. 5 f.), wurde die Privatklägerin zu einer parteiöffentlichen Einvernahme vorgeladen. Kurz vor dieser dritten Befragung erhielt die Privatklägerin am 15. Mai 2015 einen persönlichen Brief vom Beschuldigten (datiert vom 12. Mai 2015, Kopie pag. 140). Darin schrieb dieser u.a., er wolle sich bei ihr entschuldigen, er bereue es zutiefst, was damals bei der Tankstelle alles vorgefallen sei. Er sei froh, dass es gut ausgegangen sei mit ihm und ihr – der Privatklägerin.