Anlässlich der zweiten polizeilichen Einvernahme/Fotokonfrontation vom 15. Januar 2009 – diese fand ebenfalls in Begleitung ihres Ehemannes statt – ergänzte die Privatklägerin das bereits zuvor abgegebene (pag. 212 Z. 33 ff.) Signalement des Täters und erkannte sodann den Beschuldigten auf dem vorgelegten Fotoblatt (pag. 216 ff.). Gegen Ende der Befragung begann die Privatklägerin zu weinen, und gab an, dass dieser Mann doch sonst immer freundlich und nett zu ihr gewesen sei (pag. 217 Z. 43 ff.). Nachdem der Beschuldigte, der seit Januar 2009 untergetaucht war, am 25. Dezember 2014 bei der Einreise in die Schweiz hatte verhaftet werden können (pag.