«Das wotsch nid würklech»). Bei einer erfundenen Geschichte bzw. einer Falschbeschuldigung wäre die Schilderung eines reibungsloseren Ablaufs zu erwarten, d.h. die Privatklägerin hätte viel eher ausgesagt, natürlich habe sie dem Befehl des Beschuldigten sofort gehorcht und sich schon bei der ersten Aufforderung ausgezogen und auf den Boden gelegt, anstatt ihm zu widersprechen. Die Privatklägerin schildert auch weitere originelle Details, wie etwa, dass der Beschuldigte im Intimbereich rasiert und ein rotes «Bibeli» am Beckenknochen gehabt habe.