Für die Glaubhaftigkeit ihrer Schilderungen sprechen auch die von der Privatklägerin – teilweise sogar in direkter Rede – wiedergegebenen Gesprächsinhalte. Diese sind nicht nur originell (etwa der Wunsch des Beschuldigten, die Schamlippen der Privatklägerin zu sehen), sondern beschreiben auch Komplikationen im Handlungsablauf (namentlich die Reaktion der Privatklägerin auf den Befehl des Beschuldigten, sich auszuziehen und auf den Boden zu legen: «Das wotsch nid würklech»).