Ohne zum Orgasmus gekommen zu sein, packte der Beschuldigte seinen Penis nach einer gewissen Zeit schliesslich wieder ein und befahl der Privatklägerin, in einer vierten Phase, sie solle sich hinten im Getränkelager mit dem Bauch nach unten auf den Boden legen. Er fesselte ihre Hände hinter ihrem Rücken und verlangte nach ihrem Autoschlüssel, der sich unter ihrem Bauch befand. Der Beschuldigte griff der Privatklägerin beim Gesäss in die Hose und berührte auch ihre Schamgegend. Weiter griff ihr vorne in ihren Pullover und berührte ihre Brust.