17 langte, dass sie sich auf den Boden legen und ausziehen solle. Als die Privatklägerin sich mit den Worten, das wolle er nicht wirklich, weigerte dies zu tun, wurde sie vom Beschuldigten aufgefordert, ihn oral zu befriedigen. Er zog seine Hose herunter und packte sein Glied aus. Die Privatklägerin gehorchte und nahm dieses in die Hände und in den Mund. Nach einer gewissen Weile packte der Beschuldigte sein Glied wieder ein und verlangte von der Privatklägerin mit der Begründung, er wolle ihre Schamlippen sehen, ein drittes Mal, sie solle sich ausziehen und auf den Boden legen.