Diese war jedoch leer, weshalb die Privatklägerin dem Beschuldigten von ihrem eigenen Geld anbot und ihn zudem auf seine Frage hin, was sonst noch geldwert sei, auf die Lose, die Alkoholika und die Zigaretten hinwies. Der Beschuldigte wies die Privatklägerin danach in einer dritten Phase wieder nach hinten in den Lagerraum, wo er ein weiteres Mal Geld von ihr forderte. Die Privatklägerin wies ihn erneut darauf hin, dass sie ihm nicht mehr geben könne, worauf der Beschuldigte nun plötzlich (unter zwei Malen) von ihr ver-