Dabei hielt die Privatklägerin in räumlicher und zeitlicher Hinsicht klar vier Phasen auseinander: In einer ersten Phase drängte der Beschuldigte die Privatklägerin, welcher er bei der Hintertür abgepasst hatte, zurück in den Tankstellenshop und verlangte dort sogleich nach Bargeld. Nachdem die Privatklägerin ihm mitgeteilt hatte, dass sie den Tresor nicht mehr öffnen könne, begaben sich die beiden in einer zweiten Phase nach vorne zur Kasse. Diese war jedoch leer, weshalb die Privatklägerin dem Beschuldigten von ihrem eigenen Geld anbot und ihn zudem auf seine Frage hin, was sonst noch geldwert sei, auf die Lose, die Alkoholika und die Zigaretten hinwies.