erhöhter Beweiswert zu. Vorliegend sind die Erstaussagen der Privatklägerin auch deshalb besonders wichtig, weil bis zur zweiten einlässlichen Einvernahme mehr als sechseinhalb Jahre vergingen. Die Privatklägerin schilderte bei dieser ersten Einvernahme – zunächst auf offene Frage hin – in detaillierter und anschaulicher Weise einen stimmigen, nachvollziehbaren und lebensnahen Ablauf eines Raubüberfalls, in dessen Rahmen ein offensichtlich über die geringe Beute frustrierter Täter dazu überging, sexuelle Handlungen vom Opfer zu erzwingen. Dabei hielt die Privatklägerin in räumlicher und zeitlicher Hinsicht klar vier Phasen auseinander: