213 Z. 34 f.). Als sie seine Augen gesehen habe, sei sie überzeugt gewesen, dass es sich um den Typen von vis-à-vis handeln müsse. Auch die Stimme passe (pag. 213 Z. 45 ff.). Er habe nur geantwortet, dass sie ihn verwechsle. Hinten, als sie sich habe ausziehen sollen, habe sie gesagt: «Nei, das wosch nid würklech». Die Privatklägerin fügte an: «So einigten wir uns darauf, dass ich ihm nur eins blasen musste» (pag. 213 Z. 34 ff.). Auf Frage bestätigte die Privatklägerin, dass sie Angst gehabt habe, obwohl sie sehr ruhig mit dem Mann habe reden können. Der Unbekannte habe ab und zu gesagt, dass er sie fesseln und abstechen werde.