Die Privatklägerin wurde am 12. Januar 2009, rund 13 Stunden nach dem Vorfall, ein erstes Mal polizeilich einvernommen (pag. 211 ff.). Anwesend waren auch ihr Ehemann, ihre Schwester sowie eine Person des Care-Teams. Die Privatklägerin gab zu Protokoll, als sie nach Feierabend den Shop durch die Hintertür habe verlassen wollen, sei ihr dort ein unbekannter Mann mit einem Messer gegenüber gestanden. Er habe sie zurück in den Shop gestossen und dort Bargeld von ihr verlangt. Sie habe ihm gesagt, dass sie den Tresor nicht öffnen könne, da dieser mit einem Zeitschloss versehen sei.