14 8.5.2 Vorbemerkung – keine objektiven Beweismittel Die noch nicht rechtskräftig beurteilten Vorwürfe der mehrfachen, eventuell teilweise qualifizierten sexuellen Nötigung basieren weitestgehend auf den Aussagen der Privatklägerin. Objektive Beweise in Bezug auf die noch strittigen Sachverhaltselemente liegen nicht vor. Die Auswertung der gesicherten DNA-Spuren (pag. 147 ff., 179 ff. und 186 ff.)