sich in das Getränkelager zu begeben, sie gezwungen, sich in Bauchlage auf den 10 Boden zu legen, und sie mit einer mitgebrachten Schnur gefesselt. Er habe ihr mit der Hand in die Hose hineingegriffen, ihr Gesäss berührt, ihre Vagina berührt und ausgegriffen und eventuell einen oder mehrere Finger in die Vagina eingeführt. Weiter habe er eventuell in den Ausschnitt ihres Pullovers gegriffen und ihre Brüste berührt (pag. 444). 8.2 Bestrittener / Unbestrittener Sachverhalt