8. Mehrfache, ev. teilweise qualifizierte sexuelle Nötigung 8.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird in Ziffer I.2.2 der Anklageschrift vorgeworfen, er habe anlässlich des Raubüberfalls vom 11. Januar 2009 auf den Tankstellenshop die Verkäuferin B.________ mit einem Messer, ähnlich einem Gemüse- oder Fleischmesser, mit einer ca. 20 cm langen Klinge bedroht und ihr befohlen, ihn oral zu befriedigen. Der Beschuldigte habe seine Hosen etwas runtergelassen, seinen Penis hervorgenommen und von der Verkäuferin verlangt, dass sie ihm „eins blase“.