Die Vorinstanz kam gestützt auf die gegenteiligen, von ihr als glaubhaft bewerteten Aussagen der Privatklägerin hingegen zu einem anderen Schluss. Sie erachtete den angeklagten Sachverhalt als erstellt und sprach den Beschuldigten auch in diesem Anklagepunkt des Raubes schuldig. Der Beschuldigte hat diesen Schuldspruch akzeptiert. Er blieb unangefochten und ist damit in Rechtskraft erwachsen. Im Zusammenhang mit den ihm ebenfalls vorgeworfenen, angeblich während des Überfalls getätigten sexuellen Übergriffen auf die Tankstellenshop-Verkäuferin