Daraufhin habe der Beschuldigte Geld und Waren verlangt. Die Verkäuferin habe ihm aus ihrem eigenen Portemonnaie Bargeld in der Höhe von CHF 30.00 sowie aus dem Laden eine unbestimmte Anzahl Zigaretten, sechs Dosen alkoholischer Getränke und eine unbekannte Anzahl Lose im Wert von insgesamt mindestens CHF 72.00 ausgehändigt. Die ganze Zeit habe der Beschuldigte das Messer gegen B.________, insbesondere gegen ihre Hals-, Gesichts- und Bauchregion, gehalten und mehrfach sinngemäss gedroht, sie zu fesseln und abzustechen (pag. 444).