Er habe mit maskiertem Gesicht beim Hintereingang des Tankstellenshops die Verkäuferin B.________ abgefangen, sie mit einem Messer, ähnlich einem Gemüse- oder Fleischmesser, mit einer ca. 20 cm langen Klinge bedroht, in den Laden zurück gedrängt und von ihr die Öffnung des Tresors verlangt. Weil die Verkäuferin dem Beschuldigten gesagt habe, dass dieser mit einer Zeitschaltuhr gekoppelt sei, sei der Tresor allerdings nicht geöffnet worden. Der Beschuldigte habe verlangt, dass die Verkäuferin die Kasse öffnen solle, was diese auch getan habe. Die Kasse sei allerdings leer gewesen. Daraufhin habe der Beschuldigte Geld und Waren verlangt.