6. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer 6.1 Das Urteil des Regionalgerichts wird vom Beschuldigten nur teilweise angefochten. 6.2 Nicht angefochten ist die Einstellung des Verfahrens in Bezug auf die Anschuldigungen wegen Entwendung eines Motorfahrzeuges zum Gebrauch und Führens eines entwendeten Motorfahrzeuges, die diesbezüglichen Kosten- und Entschädigungsfolgen (Ziff. I. des Urteils des Regionalgerichts) sowie – trotz der diesbezüglich widersprüchlichen, auch reformatorischen Anträge des Beschuldigten – die Schuldsprüche wegen mehrfachen Raubes gem. Ziff. II.3. des Urteils des Regionalgerichts.