5.3 Die Privatklägerin beantragte anlässlich der Berufungsverhandlung Folgendes (pag. 741/750): «1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 18. März 2016 in Bezug auf die Ziffern I., II. Ziffern 3.1 und 3.2, III. und IV. in Rechtskraft erwachsen ist. 2. Die Berufung sei vollumfänglich abzuweisen und das erstinstanzliche Urteil in allen Punkten zu bestätigen.