2.1. am 2. Dezember 2008 in T.________ gemeinsam mit C.________ und D.________ z.N. Coop Nordwestschweiz; 2.2. am 11. Januar 2009 in R.________ z.N. des Tankstellenshops BP und von B.________. II. A.________ sei schuldig zu erklären: 1. der qualifizierten sexuellen Nötigung, 2. der sexuellen Nötigung, beides begangen am 11. Januar 2009 z.N. von B.________, und er sei deswegen sowie gestützt auf die rechtskräftigen Schuldsprüche zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 7 ½ Jahren mit vorzeitigem Strafantritt am 17. Januar 2016;