4 «I. Es sei festzustellen, dass die Ziffern I., II.3.1 und 3.2 und III. des erstinstanzlichen Urteils in Rechtskraft erwachsen sind. II. Der Beschuldigte sei freizusprechen 1. der qualifizierten sexuellen Nötigung, angeblich begangen am 11. Januar 2009 in R.________, z.N. B.________ ; 2. der sexuellen Nötigung, angeblich begangen am 11. Januar 2009 in R.________, z.N. B.________. III.