4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen In oberer Instanz wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug vom 19. September 2016 (pag. 718 ff.) sowie ein aktueller Führungsbericht der Justizvollzugsanstalt S.________ vom 19. September 2016 (pag. 722 ff.) eingeholt. An der Berufungsverhandlung wurde zudem eine vom Beschuldigten eingereichte Bestätigung vom 30. August 2016 betreffend seine Teilnahme an der Suchtgruppe (pag. 744) zu den Akten erkannt. 5. Anträge der Parteien 5.1 Der Beschuldigte beantragte anlässlich der Berufungsverhandlung vom 20. September 2016, was folgt (pag. 739/745 f.):