Rechtsanwalt Y.________ erhielt in der Folge Akteneinsicht und wurde mit der erstinstanzlichen Urteilsbegründung bedient. Mit Eingabe vom 2. Juni 2016 (pag. 659) ersuchte Rechtsanwalt Y.________ im Namen des Beschuldigten um Wechsel der amtlichen Verteidigung. Der bisherige amtliche Verteidiger hielt in seiner Stellungnahme vom 7. Juni 2016 (pag. 677 f.) dafür, es sei nicht ersichtlich, inwiefern das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem Beschuldigten gestört sein könnte, er widersetze sich allerdings einem Wechsel der amtlichen Verteidigung nicht. 3.3 Mit Verfügung vom 8. Juni 2016 (pag.