2. Berufung 2.1 Gegen dieses Urteil meldete der amtliche Verteidiger namens von A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) mit Eingabe vom 24. März 2016 beim Regionalgericht Emmental-Oberaargau fristgerecht die Berufung an (pag. 591). 2.2 Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 23. Mai 2016 (pag. 602 ff.). 2.3 Am 14. Juni 2016 reichte der private Verteidiger des Beschuldigten, Rechtsanwalt Y.________, beim Obergericht fristgerecht die Berufungserklärung (pag. 693 ff.) ein. Darin beschränkte er die Berufung im Wesentlichen auf die Schuldsprüche