Der Kanton Bern entschädigt Fürsprecher X.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit CHF 10‘328.70. A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Fürsprecher X.________ die Differenz von CHF 2‘173.50 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). IV. Weiter wird verfügt: 1. A.________ geht in den Strafvollzug zurück.