A.________ wird freigesprochen von der Anschuldigung der Verleumdung, angeblich begangen anfangs Januar 2014 in K.________ zum Nachteil von C.________. II. 1. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2‘424.00 sowie die zweiten oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1‘000.00 sind durch den Kanton Bern zu tragen. 2. Die ersten oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2‘000.00 werden C.________ zur Bezahlung auferlegt.